MtDFmEloAufklVDV ст. 1Vorbereitungsdienst
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Die Ausbildung und die Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung.