MTAPrV ст. 79Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung
Unterabschnitt 1 Kenntnisprüfung
Der mündliche Teil der Kenntnisprüfung wird von zwei schulischen Fachprüferinnen oder Fachprüfern abgenommen.
Unterabschnitt 1 Kenntnisprüfung
Der mündliche Teil der Kenntnisprüfung wird von zwei schulischen Fachprüferinnen oder Fachprüfern abgenommen.