MolkMeistPrV ст. 9Schriftliche Prüfung
Abschnitt 2 Prüfungsteil Prozess- und Verfahrenstechnik
(1) Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit mit komplexen praxisbezogenen Aufgaben aus den Prüfungsinhalten nach § 6 Absatz 3.
(2) Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Prüfung beträgt 180 Minuten.