MolkMeistPrV ст. 7Prüfungsbestandteile
Abschnitt 2 Prüfungsteil Prozess- und Verfahrenstechnik
Die Prüfung besteht aus 1.
einem Arbeitsprojekt nach § 8 und
2.
einer schriftlichen Prüfung nach § 9.
Abschnitt 2 Prüfungsteil Prozess- und Verfahrenstechnik
Die Prüfung besteht aus 1.
einem Arbeitsprojekt nach § 8 und
2.
einer schriftlichen Prüfung nach § 9.