MntDBwVVDV ст. 13Bestandteile des Auswahlverfahrens
Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Das Auswahlverfahren besteht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Das Auswahlverfahren besteht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.