MMilchPulvAbsV · Verordnung über den Absatz von Magermilchpulver aus öffentlicher Lagerhaltung zur Denaturierung, zur Verarbeitung zu Mischfutter und zur Ausfuhr sowie über die Lieferung von Magermilchpulver im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe MMilchPulvAbsV ст. 15Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) ← Предыдущая · ст. 14 Содержание