Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

MittelweserG · Gesetz über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser

MittelweserG ст. 14

II. Umlegung

ДействуетОфициальный текст

(1) Dem Umlegungsverfahren unterliegen die Grundstücke innerhalb der in § 1 Abs. 2 angegebenen Begrenzung insoweit, als ihre Einbeziehung zur Aufbringung des durch den Schleusenkanal und seine Nebenanlagen eintretenden Flächenverlusts und zur Erzielung einer wirtschaftlich zweckmäßigen Planung erforderlich ist. Der Flächenverlust ist von den Verfahrensteilnehmern in einem für jeden Teilnehmer wirtschaftlich tragbaren Maß aufzubringen.

(2) Das gleiche gilt für Grundstücke außerhalb der in § 1 Abs. 2 angegebenen Begrenzung, die zur Erzielung einer wirtschaftlich zweckmäßigen Planung zugezogen werden.