Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

MittelweserG · Gesetz über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser

MittelweserG ст. 11

I. Enteignung mit Landentschädigungsplan

ДействуетОфициальный текст

Die Enteignung der Grundstücke und der Rechte an Grundstücken wird auf Antrag des Unternehmers von der Enteignungsbehörde ausgesprochen, sobald die Entscheidung über die Entschädigung den zu Enteignenden zugestellt ist und die in ihr festgestellten Geldentschädigungen gezahlt oder hinterlegt sind.