MitbestG · Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
MitbestG ст. 41Inkrafttreten
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1976 in Kraft.
MitbestG · Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1976 in Kraft.