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MinStG · Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen

MinStG ст. 21Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen

Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

ДействуетОфициальный текст

Ausgenommene Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen sind im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag enthaltene 1.

Gewinne und Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts und aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen (§ 20 Absatz 1 Nummer 1) sowie

2.

Gewinne und Verluste in Bezug auf Eigenkapitalbeteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden.