MindNamÄndG · Gesetz zur Ausführung des Artikels 11 Abs. 1 des Rahmenübereinkommens des Europarats vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten MindNamÄndG ст. 3 ДействуетОфициальный текст Für die Entgegennahme der Erklärungen und ihre Beglaubigung oder Beurkundung werden Gebühren nicht erhoben. ← Предыдущая · ст. 2 Содержание