MilchTAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin
MilchTAusbV ст. 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Milchtechnologe/Milchtechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.