MilchMargG · Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse
MilchMargG ст. 6Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
Dritter Abschnitt Überwachung, Lebensmittel-Monitoring, Befugnisse der Länder
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.