MilchMargG · Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse
MilchMargG ст. 16Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften
Fünfter Abschnitt Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
MilchMargG · Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse
Fünfter Abschnitt Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.