MilchFettG · Gesetz über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten
MilchFettG ст. 13Verkauf von Landbutter
Erster Teil Milch und Milcherzeugnisse
Die obersten Landesbehörden können, wenn die Belange der Milchwirtschaft es erfordern, den Verkauf von Landbutter einschränken.