MessEG ст. 5Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Wenn in den nachfolgenden Abschnitten Regelungen für Messgeräte oder Produkte getroffen werden, sind diese in gleicher Weise anzuwenden auf 1.
Zusatzeinrichtungen zu Messgeräten,
2.
Teilgeräte.