MechatronikerAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin
MechatronikerAusbV ст. 19Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
Die Regelungen zu den Zusatzqualifikationen nach Teil 8 können ab dem 1. August 2018 auch auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bereits bestehen, angewendet werden.