MDBNDVerfSchVDV ст. 28Organisation und Durchführung
Abschnitt 2 Fachtheoretische Ausbildung
Für die Organisation und Durchführung der fachtheoretischen Ausbildung ist das Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung zuständig, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.