MbBO · Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen
MbBO ст. 19Trag- und Führsystem
Vierter Abschnitt Fahrzeuge
Die Einrichtungen zum Tragen und Führen der Fahrzeuge müssen so ausgelegt sein, daß eine sichere Spurführung gewährleistet wird.