MBankDVDV ст. 12Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren
Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Eine Bewerberin oder ein Bewerber wird von der weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren ausgeschlossen, wenn 1.
ein Abschnitt des schriftlichen Teils mit der Note 5 bewertet worden ist oder
2.
im mündlichen Teil der Kompetenzbereich „soziales Verhalten“ oder mindestens zwei andere Kompetenzbereiche mit der Teilnote 4,50 oder schlechter bewertet worden sind.