MautVvfV · Verordnung zur Regelung des Vermittlungsverfahrens nach dem Mautsystemgesetz
MautVvfV ст. 17Hinzuziehung Dritter
Abschnitt 3 Vermittlungsverfahren
Die Vermittlungsstelle kann mit Zustimmung beider Parteien Sachverständige hinzuziehen und Gutachten einholen.