MaStRV · Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten
MaStRV ст. 19Veröffentlichungen
Abschnitt 5 Meldepflichten und Veröffentlichungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht spätestens zum letzten Kalendertag jeden Monats den Zubau der erneuerbaren Energien im vorangegangenen Monat auf einer von ihr betriebenen Internetseite.