MaSanV · Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute
MaSanV ст. 29Inkrafttreten
Abschnitt 4 Anforderungen an die Erstellung von Sanierungsplänen durch institutsbezogene Sicherungssysteme
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.