MaSanV · Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute
MaSanV ст. 12Zusammenfassung des Sanierungsplans
Abschnitt 3 Vereinfachte Anforderungen
Die Zusammenfassung des Sanierungsplans nach Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 hat sich im Falle der Festlegung vereinfachter Anforderungen auf die in den §§ 13 bis 16 festgelegten Inhalte des Sanierungsplans zu beziehen.