MariMedV · Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen
MariMedV ст. 20Muster
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
Für die nach dieser Verordnung vorgesehenen Zeugnisse, Bescheinigungen oder Vordrucke macht die Berufsgenossenschaft die Muster im Verkehrsblatt oder im Bundesanzeiger bekannt.