MADVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst
MADVDV ст. 16Einführungslehrgang
Abschnitt 3 Ausbildung
(1) Der Einführungslehrgang vermittelt den Anwärterinnen und Anwärtern die für den mittleren Auswärtigen Dienst erforderlichen Grundkenntnisse.
(2) Der Einführungslehrgang schließt mit Beginn des Inlandspraktikums ab.