MaßschuhmAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin
MaßschuhmAusbV ст. 8Prüfungsbereiche von Teil 1
Unterabschnitt 2 Teil 1 der Gesellenprüfung
Teil 1 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen sowie
2.
Schuhreparatur.