MaßschuhmAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin
MaßschuhmAusbV ст. 2Dauer der Berufsausbildung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.