MaßschuhmAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin
MaßschuhmAusbV ст. 18Prüfungsbereiche von Teil 2
Unterabschnitt 4 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau
Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau findet in folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
Herstellen von Schäften,
2.
Schuhtechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.