LuKIFG · Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen
LuKIFG ст. 10Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2050 außer Kraft.
LuKIFG · Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2050 außer Kraft.