LuftVStAbsenkV 2018 ст. 1Steuersätze 2018
Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2018 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort 1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz:
7,46 Euro,
2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz:
23,31 Euro,
3.
in anderen Ländern:
41,97 Euro.