LuftVGÄndG 10 · Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
LuftVGÄndG 10 ст. 11
(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die nachstehenden Vorschriften treten am 1. Januar 1993 in Kraft: 1. 2.
Artikel 2, 4 bis 8.
(3) und (4)