LuftFzgG · Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
LuftFzgG ст. 4
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften über das Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug
Das Recht des Gläubigers aus dem Registerpfandrecht bestimmt sich nur nach der Forderung.
LuftFzgG · Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften über das Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug
Das Recht des Gläubigers aus dem Registerpfandrecht bestimmt sich nur nach der Forderung.