LuftFzgG · Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
LuftFzgG ст. 115
Dritter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit Beginn des zweiten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft. § 96 tritt mit der Verkündung in Kraft.
LuftFzgG · Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Dritter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit Beginn des zweiten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft. § 96 tritt mit der Verkündung in Kraft.