LPachtVG · Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen
LPachtVG ст. 1Anwendungsbereich
Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegen Landpachtverträge nach § 585 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
LPachtVG · Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen
Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegen Landpachtverträge nach § 585 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.