LottStVereinfV · Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
LottStVereinfV ст. 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
LottStVereinfV · Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.