LMTAusbV 2000 · Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
LMTAusbV 2000 ст. 9Übergangsregelung
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.