LeukoseV 1976 · Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder
LeukoseV 1976 ст. 7
1. Allgemeine Schutzmaßregeln
Die zuständige Behörde kann die Untersuchung von Rindern und die amtliche Beobachtung von Rindern anordnen, wenn dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist. Sie kann die Art der Untersuchung anordnen.