LeukoseV 1976 · Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder
LeukoseV 1976 ст. 3
1. Allgemeine Schutzmaßregeln
Impfungen gegen die Leukose der Rinder und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für wissenschaftliche Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.