LEinfG · Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik
LEinfG ст. 25Inkrafttreten
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt am 3. Oktober 1990 in Kraft.
(2) (3)
LEinfG · Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt am 3. Oktober 1990 in Kraft.
(2) (3)