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LederGerbAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik

LederGerbAusbV ст. 16Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

Abschnitt 2 Abschluss- und Gesellenprüfung

ДействуетОфициальный текст

(1) Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen.

(2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.

(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.