LBG · Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
LBG ст. 76
Vierter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1957 in Kraft.
LBG · Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Vierter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1957 in Kraft.