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LAP-hDBiblV · Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes

LAP-hDBiblV ст. 4Einstellungsvoraussetzungen

Kapitel 1 Laufbahn und Ausbildung

ДействуетОфициальный текст

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer 1.

die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis erfüllt und

2.

ein für die Laufbahn des höheren Dienstes an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes geeignetes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule, dessen Mindest- oder Regelstudienzeit nicht weniger als drei Jahre beträgt und dabei Zeiten einer in den Studiengang eingeordneten berufspraktischen Ausbildung oder Tätigkeit nicht umfasst, mit einer Staatsprüfung oder, soweit üblich, mit einer Hochschulprüfung abgeschlossen hat. Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulabschluss außerhalb des Geltungsbereiches der Bundeslaufbahnverordnung können eingestellt werden, wenn der Hochschulabschluss gleichwertig ist.