LAP-gehDEUKV ст. 1Laufbahnämter
(1) Die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes bei der Eisenbahn-Unfallkasse umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:
1.
im Vorbereitungsdienst
Technische Verwaltungsinspektoranwärterin/Technischer Verwaltungsinspektoranwärter,
2.
in der Probezeit bis zur Anstellung
Technische Verwaltungsoberinspektorin zur Anstellung (z. A.)/Technischer Verwaltungsoberinspektor zur Anstellung (z. A.),
3.
im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 10)
Technische Verwaltungsoberinspektorin/Technischer Verwaltungsoberinspektor,
4.
in den Beförderungsämtern der
a) Besoldungsgruppe A 11
Technische Verwaltungsamtfrau/Technischer Verwaltungsamtmann,
b) Besoldungsgruppe A 12
Technische Verwaltungsamtsrätin/Technischer Verwaltungsamtsrat,
c) Besoldungsgruppe A 13
Technische Verwaltungsoberamtsrätin/Technischer Verwaltungsoberamtsrat.
(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.
(4) Die Beamtinnen und Beamten des gehobenen technischen Dienstes bei der Eisenbahn-Unfallkasse sind in der Regel als Aufsichtspersonen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsschutz sowie als Leiterinnen oder Leiter der Außenbüros tätig.