LwAnpG ст. 68Anwendung auf andere Genossenschaften
10. Abschnitt Schlußbestimmungen
Das vorliegende Gesetz ist auf gärtnerische Genossenschaften sowie andere auf der Grundlage des LPG-Gesetzes gebildete Genossenschaften entsprechend anzuwenden.
10. Abschnitt Schlußbestimmungen
Das vorliegende Gesetz ist auf gärtnerische Genossenschaften sowie andere auf der Grundlage des LPG-Gesetzes gebildete Genossenschaften entsprechend anzuwenden.