LwAnpG ст. 66Ehrenamtliche Richter
9. Abschnitt Gerichtliches Verfahren in Landwirtschaftssachen
Für Landwirtschaftssachen sollen ehrenamtliche Richter einen landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenberuf ausüben oder ausgeübt haben.
9. Abschnitt Gerichtliches Verfahren in Landwirtschaftssachen
Für Landwirtschaftssachen sollen ehrenamtliche Richter einen landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenberuf ausüben oder ausgeübt haben.