LwAnpG ст. 60Rechtsbehelfsverfahren
8. Abschnitt Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse
Für das Rechtsbehelfsverfahren sind die Vorschriften des Zehnten Teils des Flurbereinigungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.
8. Abschnitt Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse
Für das Rechtsbehelfsverfahren sind die Vorschriften des Zehnten Teils des Flurbereinigungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.