KVLG 1989 · Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
KVLG 1989 ст. 36Wahrnehmung von Aufgaben der Landesverbände der Krankenkassen
Fünfter Abschnitt Wahrnehmung von Verbandsaufgaben
Für die landwirtschaftliche Krankenversicherung nimmt die landwirtschaftliche Krankenkasse die Aufgaben der Landesverbände der Krankenkassen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch wahr.