KSVG · Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
KSVG ст. 54
Vierter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Abweichend von § 24 Absatz 2 Satz 2 beträgt die Entgeltsumme 700 Euro im Kalenderjahr 2025.
KSVG · Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
Vierter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Abweichend von § 24 Absatz 2 Satz 2 beträgt die Entgeltsumme 700 Euro im Kalenderjahr 2025.