KSKSaV · Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
KSKSaV ст. 13Vorsitz
Zweiter Abschnitt Ausschüsse
Den Vorsitz in den Ausschüssen führt jeweils der Vertreter der Künstlersozialkasse.
KSKSaV · Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse
Zweiter Abschnitt Ausschüsse
Den Vorsitz in den Ausschüssen führt jeweils der Vertreter der Künstlersozialkasse.